Die Schiedsstelle - Damit Sie zu Ihrem Recht kommen!

Schon seit 1970 gibt es Schiedsstellen für das Kfz-Gewerbe. Sie sind eine Art "freiwillige Selbstkontrolle" des Gewerbes.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Werkstätten wegen Auftragsüberschreitung, Reparaturqualität oder Rechnungshöhe können Autofahrer ein neutrales Gremium anrufen.

Kostenlos!

Mitgliedsbetriebe der Innung (Erkennbar an dem Schild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung")sind verpflichtet, sich dem Verfahren zu unterziehen.
Die Schiedskommission ist besetzt mit Kfz-Sachverständigen und einem Juristen als Vorsitzenden. Die Schiedsstelle wird auf Antrag tätig. Der Ablauf des Schiedsverfahrens ist in einer Verfahrensordnung geregelt.
Ab 01.01.2002 behandelt die Schiedsstelle auch Streitigkeiten aus dem Gebrauchtwagengeschäft mit Ausnahme über den Kaufpreis. Nicht behandelt werden Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen.

Einen Antrag auf Schlichtung finden Sie hier und im Downloadbereich.

Schiedsantrag-Gebrauchtwagen.pdf

Schiedsantrag-Servicevertrag.pdf