Aufgaben

Interessenvertretung

Die Kfz-Innung vertritt die Interessen ihrer Mitglieder auch nach außen. Sie ist über den Landesverband in Kontakt mit politisch Verantwortlichen in Bund und Land und legt diesen die Sorgen und Nöte des Kfz-Gewerbes dar. Sie verdeutlicht den übergeordneten Verbänden die Probleme, mit welchen die Betriebe vor Ort zu kämpfen haben und fordern deren Engagement für eine Lösung dieser Probleme an oberster Stelle, z. B. bei Gesetzesänderungen.

Hoheitliche Aufgaben

Neben der umfangreichen Beratungstätigkeit für ihre Mitglieder hat die Innung auch hoheitliche Aufgaben zu erfüllen:

  • Abgasuntersuchung - Anerkennung und Überwachung
     
  • Sicherheitsprüfung - Anerkennung und Überwachung
     
  • Altautoannahmestellen - Anerkennung und Überwachung
     
  • Gasanlagenprüfung und Gassystemeinbauprüfung - Anerkennung und Überwachung
     
  • § 57 b Prüfungen an Fahrtschreibern und Kontrollgeräten - Anerkennung und Überwachung
     
  • Prüfstützpunkt (PSP) - Überwachung
     
  • Verkauf von AU-, AUK-, Gas- und SP- Siegeln
     
  • Verkauf von Feinstaubplaketten

Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist die Innung auch verpflichtet, einen Ausschuss zur Schlichtung von Ausbildungsstreitigkeiten zu errichten. Mit der Übertragung dieser staatlichen Maßnahmen wird die Kompetenz der Innung von oberster Stelle anerkannt und gestärkt sowie ihre maßgebliche Rolle deutlich.

Handwerksrechliche Aufgaben